Kostenlose Leergebinde Abholung

Ihre von uns gestellten Leergebinde nehmen wir bei Anlieferung neuer Ware gerne kostenfrei wieder mit.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie zusätzlich Leergut von anderen Lieferanten entsorgen müssen. Gerne bieten wir Ihnen auch die Leergutabholung für Fremdgebinde als kostenpflichtige Dienstleistung an.

REGELN FÜR SAUBERKEIT UND ZUSTAND VON LEERGEBINDEN BEI DER ABHOLUNG

Als Kunde (Verlader) stehen Sie laut GGVSEB in der Verantwortung, dass für den Transport von Leergebinden die unten aufgeführten Regeln einzuhalten sind.

Bei Missachtung dieser Regeln sind unsere Fahrer angewiesen, die Beförderung zu verweigern. Sollte dennoch einmal ein Transport erfolgen, steht der Verlader insbesondere bei verhängten Bußgeldern innerhalb von Kontrollen in der Verantwortung!

VIER KURZE REGELN FÜR VERLADER

1. Gebinde müssen restentleert sein! (Restmenge < 1 % vom Füllvolumen)
2. Gebinde müssen fest verschlossen und unbeschädigt sein!
3. Produkt- und Gefahrgutkennzeichnungen müssen unbeschädigt sein
4. Es dürfen keine äußerlichen, gefährlichen Produktanhaftungen vorhanden sein!

Kategorie: Allgemein
Eintrag vom 05.06.2020


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